Ab Januar 2027 müssen zahlreiche Unternehmen bei inländischen B2B-Umsätzen strukturierte elektronische Rechnungen ausstellen. Rechnungswesen und Steuerabteilungen sollten ihre Prozesse rechtzeitig überprüfen. Heidelberg, 5. November 2026. Zum Jahre…
Ab Januar 2027 müssen zahlreiche Unternehmen bei inländischen B2B-Umsätzen strukturierte elektronische Rechnungen ausstellen. Rechnungswesen und Steuerabteilungen sollten ihre Prozesse rechtzeitig überprüfen. Heidelberg, 5. November 2026. Zum Jahreswechsel steht für zahlreiche Unternehmen eine wichtige Änderung bei der Rechnungsstellung an: Am 31. Dezember 2026 endet die allgemeine Übergangsfrist für die verpflichtende elektronische Rechnung. Ab dem 1. Januar 2027 müssen viele Unternehmen bei inländischen …
