Köln, 28. Oktober 2026. Nationale Verjährungsvorschriften dürfen die Einziehung von Zinsen auf unionsrechtswidrige staatliche Beihilfen nicht vereiteln, wenn der Fristablauf auf der Reihenfolge der behördlichen Rückforderung beruht. Das folgt aus de…
Köln, 28. Oktober 2026. Nationale Verjährungsvorschriften dürfen die Einziehung von Zinsen auf unionsrechtswidrige staatliche Beihilfen nicht vereiteln, wenn der Fristablauf auf der Reihenfolge der behördlichen Rückforderung beruht. Das folgt aus dem EuGH, Beschluss vom 8. Oktober 2026 – C-617/25. Streit über Zinsen aus einer Beihilferegelung Das Verfahren betrifft die portugiesische Regelung „Freizone Madeira – Regelung III“. Die Europäische Kommission hatte deren Umsetzung teilweise als rechtswidrig und mit dem …
