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Gebäudetyp E soll Bauverträge flexibler machen

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Deutschland, 26. Oktober 2026. Ein neuer Referentenentwurf soll die vertragliche Vereinbarung eines reduzierten Standards im Wohnungsbau erleichtern. Der Gebäudetyp E soll dabei zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen, ohne zwingende Anforderu…

Deutschland, 26. Oktober 2026. Ein neuer Referentenentwurf soll die vertragliche Vereinbarung eines reduzierten Standards im Wohnungsbau erleichtern. Der Gebäudetyp E soll dabei zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen, ohne zwingende Anforderungen an Sicherheit und Wohngesundheit abzusenken. Freiwilliger Basisstandard für neue Bauprojekte Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des gesetzlichen Basisstandards (Gebäudetyp E) im Bürgerlichen …
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