Köln, 26. Oktober 2026. Zwei Entscheidungen der italienischen Datenschutzbehörde gegen Wind Tre zeigen die finanziellen und organisatorischen Folgen unzureichender Datenschutzmaßnahmen. Im Mittelpunkt stehen unerlaubte Telefonwerbung, unbekannte Ver…
Köln, 26. Oktober 2026. Zwei Entscheidungen der italienischen Datenschutzbehörde gegen Wind Tre zeigen die finanziellen und organisatorischen Folgen unzureichender Datenschutzmaßnahmen. Im Mittelpunkt stehen unerlaubte Telefonwerbung, unbekannte Vertragsaktivierungen sowie ein gesonderter Datenschutzvorfall. Millionenbußgeld wegen Werbung und Vertragsabschlüssen Die italienische Datenschutzbehörde verhängte gegen das Telekommunikationsunternehmen Wind Tre S.p.A. ein Bußgeld von 16,7 Millionen Euro. Nach ihren …
