Köln, 22. Oktober 2026. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die Sonderregelung für Reisebüros nach Art. 26 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG auch bei bestimmten sogenannten Kaffeefahrten eingreifen kann. Für Unternehmen, di…
Köln, 22. Oktober 2026. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die Sonderregelung für Reisebüros nach Art. 26 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG auch bei bestimmten sogenannten Kaffeefahrten eingreifen kann. Für Unternehmen, die Beförderungs- oder Reiseelemente mit Verkaufsveranstaltungen verbinden, hat das Urteil erhebliche Bedeutung für die umsatzsteuerliche Einordnung. Mit Urteil vom 10. September 2026 in der Rechtssache C-565/24 befasste sich der EuGH mit Ausflugsfahrten einer deutschen …
