Neuwied, 15.10.2026. Kann ein Wohnungseigentümer eine beschlossene Sonderumlage nicht zahlen, darf die Eigentümergemeinschaft den Betrag einklagen und aus dem Urteil in seine Wohnung vollstrecken. RatgeberBaufi, das Verzeichnis für Baufinanzierer, wei…
Neuwied, 15.10.2026. Kann ein Wohnungseigentümer eine beschlossene Sonderumlage nicht zahlen, darf die Eigentümergemeinschaft den Betrag einklagen und aus dem Urteil in seine Wohnung vollstrecken. RatgeberBaufi, das Verzeichnis für Baufinanzierer, weist darauf hin, dass solche Hausgeldforderungen in einer Zwangsversteigerung vor den Grundschulden der Banken bedient werden. Wer früh handelt, hat mehr Möglichkeiten als wer abwartet. Welchen Rang hat die Forderung der Gemeinschaft? Das Zwangsversteigerungsgesetz …
