Die Abschaffung des Eigenmietwerts wird in der Schweiz vor allem als Veränderung für Eigenheimbesitzer wahrgenommen. Ab dem 1. Januar 2029 entfällt die Besteuerung des Eigenmietwerts bei selbstgenutztem Wohneigentum. Weniger Aufmerksamkeit erhält bisl…
Die Abschaffung des Eigenmietwerts wird in der Schweiz vor allem als Veränderung für Eigenheimbesitzer wahrgenommen. Ab dem 1. Januar 2029 entfällt die Besteuerung des Eigenmietwerts bei selbstgenutztem Wohneigentum. Weniger Aufmerksamkeit erhält bislang eine Änderung, die für private Vermieter und Eigentümer von Renditeliegenschaften erhebliche wirtschaftliche Folgen haben kann: die Neuregelung des privaten Schuldzinsabzugs. Wer eine vermietete Immobilie im Privatvermögen hält, erzielt auch künftig steuerbare …
