Laut deutscher Straßenverkehrsordnung gilt der Hund im Auto als „Ladung“, die zwingend gesichert werden muss . Auf keinen Fall darf das Tier den Fahrer behindern oder womöglich durchs Auto schleudern, wenn der Wagen stark bremst. Vernünftige Herrche…
Laut deutscher Straßenverkehrsordnung gilt der Hund im Auto als „Ladung“, die zwingend gesichert werden muss . Auf keinen Fall darf das Tier den Fahrer behindern oder womöglich durchs Auto schleudern, wenn der Wagen stark bremst. Vernünftige Herrchen und Frauchen möchten solche Katastrophen auch ohne gesetzliche Vorschrift vermeiden , denn das Geringste, was droht, ist ein Bußgeldbescheid. Wie kommen Hund und Halter heile und bequem ans Ziel? Inhaltsverzeichnis 1. Reisen ohne Leiden: Wie sollte man Hunde vor der …
