Excel ist oft der erste Schritt, wenn Unternehmen ihr Betriebs- und Anlagevermögen erfassen wollen: schnell zur Hand, vertraut und ohne zusätzliche Kosten. Für eine wirklich HGB-konforme, das heißt lückenlose und prüfungssichere Inventarverwaltung rei…
Excel ist oft der erste Schritt, wenn Unternehmen ihr Betriebs- und Anlagevermögen erfassen wollen: schnell zur Hand, vertraut und ohne zusätzliche Kosten. Für eine wirklich HGB-konforme, das heißt lückenlose und prüfungssichere Inventarverwaltung reicht eine einfache Tabelle jedoch meist nicht aus. § 240 HGB verlangt eine vollständige, nachvollziehbare Dokumentation, und genau hier stößt Excel schnell an seine Grenzen. Was § 240 HGB von der Inventarverwaltung verlangt Vollständige Dokumentation von Gegenstand, …
