Zum 1. Oktober 2026 tritt das „Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung“ in Kraft. Ziel des Gesetzgebers ist es, Zwangsvollstreckungsverfahren einfacher, schneller und effizienter zu gestalten. Elektronische Dokumente sollen stärk…
Zum 1. Oktober 2026 tritt das „Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung“ in Kraft. Ziel des Gesetzgebers ist es, Zwangsvollstreckungsverfahren einfacher, schneller und effizienter zu gestalten. Elektronische Dokumente sollen stärker genutzt und unnötige Medienbrüche reduziert werden. Welche konkreten Änderungen damit auf Gläubiger, Vollstreckungsorgane und die mit der Zwangsvollstreckung befassten Fachbereiche zukommen, erläutert die Akademie Heidelberg in ihrem Seminar am 1. Oktober 2026 . …
