Der gesetzlich vorgesehene Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege. Pflegegeldempfänger und ihre Angehörigen erhalten dabei individuelle fachliche Unterstützung – von Pflegehilfsmitteln und Entlastun…
Der gesetzlich vorgesehene Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege. Pflegegeldempfänger und ihre Angehörigen erhalten dabei individuelle fachliche Unterstützung – von Pflegehilfsmitteln und Entlastungsangeboten bis hin zu Fragen rund um die Organisation der häuslichen Pflege. Für die Pflegebedürftigen entstehen durch den Beratungseinsatz keine Kosten. Gesetzliche Grundlage: Pflichtberatung nach SGB XI Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden und …
