Mit den Entwürfen für Regulatory Technical Standards (RTS) werden zentrale Detailfragen des künftigen europäischen Geldwäscherechts konkretisiert. Von besonderer Bedeutung für Verpflichtete ist der RTS-Entwurf zu Art. 28 Abs. 1 der EU-Geldwäscheverord…
Mit den Entwürfen für Regulatory Technical Standards (RTS) werden zentrale Detailfragen des künftigen europäischen Geldwäscherechts konkretisiert. Von besonderer Bedeutung für Verpflichtete ist der RTS-Entwurf zu Art. 28 Abs. 1 der EU-Geldwäscheverordnung (EU-AML-VO). Er betrifft die Kundensorgfaltspflichten und damit einen wesentlichen Bereich der praktischen Geldwäscheprävention. Die EBA hat die entsprechenden Entwürfe am 30. Oktober 2025 an die EU-Kommission und die AMLA zur Finalisierung übergeben. Die Akademie …
