Für viele Unternehmen wird 2026 zum entscheidenden Vorbereitungsjahr für die E-Rechnungspflicht. Zwar müssen inländische Unternehmen bereits seit dem 1. Januar 2025 grundsätzlich in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeit…
Für viele Unternehmen wird 2026 zum entscheidenden Vorbereitungsjahr für die E-Rechnungspflicht. Zwar müssen inländische Unternehmen bereits seit dem 1. Januar 2025 grundsätzlich in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Für die Ausstellung und Übermittlung gelten jedoch noch zeitlich gestaffelte Übergangsregelungen. Vor allem Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro müssen ihre Rechnungsprozesse rechtzeitig anpassen: Für sie endet die allgemeine Übergangsfrist …
