Die doppelte Haushaltsführung zählt weiterhin zu den besonders prüfungsrelevanten Bereichen der steuerlichen Reisekostenabrechnung. Gleichzeitig gelten seit dem 1. Januar 2026 aktualisierte Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen für Auslandsdienstr…
Die doppelte Haushaltsführung zählt weiterhin zu den besonders prüfungsrelevanten Bereichen der steuerlichen Reisekostenabrechnung. Gleichzeitig gelten seit dem 1. Januar 2026 aktualisierte Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen für Auslandsdienstreisen. Unternehmen mit international tätigen Beschäftigten sowie Mitarbeitenden mit doppelter Haushaltsführung müssen daher sowohl ihre Reisekostenprozesse als auch die steuerliche Beurteilung einzelner Sachverhalte überprüfen. Fehler bei der Anwendung der gesetzlichen …
