Ein Fall um einen verschwundenen Laptop, der durch Mehl ersetzt wurde, führte zu einer gerichtlichen Entscheidung zugunsten des Absenders. Das Amtsgericht München entschied am 26.09.2024 (Az.: 123 C 14610/24), dass der verantwortliche Paketdienstleist…
Ein Fall um einen verschwundenen Laptop, der durch Mehl ersetzt wurde, führte zu einer gerichtlichen Entscheidung zugunsten des Absenders. Das Amtsgericht München entschied am 26.09.2024 (Az.: 123 C 14610/24), dass der verantwortliche Paketdienstleister für den Verlust des Laptops haftet. Hintergrund: Verwechslung des Paketinhalts Verschickter Laptop Der Kläger hatte einen Laptop versandt, der ordnungsgemäß verpackt einem Paketdienstleister übergeben wurde. Als das Paket den Empfänger erreichte, war es äußerlich …
