In einer wegweisenden Entscheidung hat das Oberlandesgericht Köln am 27. Juni 2025 klargestellt, dass die Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ nur dann rechtmäßig verwendet werden kann, wenn die Schokolade tatsächlich aus Dubai stammt oder zumindest einen k…
In einer wegweisenden Entscheidung hat das Oberlandesgericht Köln am 27. Juni 2025 klargestellt, dass die Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ nur dann rechtmäßig verwendet werden kann, wenn die Schokolade tatsächlich aus Dubai stammt oder zumindest einen klaren geografischen Bezug zu der Metropole aufweist (Az. 6 U 52/25, 6 U 53/25, 6 U 58/25, 6 U 60/25). Andernfalls liegt nach Ansicht des Gerichts eine Täuschung über die Herkunft vor, die marken- und wettbewerbsrechtliche Ansprüche nach sich ziehen kann. Verstärkter …
