Mit Beschluss vom 23. Juni 2026 (Az. 16 W 22/26) hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main geurteilt, dass ein Instagram-Post über einen Vorfall in einem Restaurant, bei dem ein Dackel angeblich Mäuseköder verzehrt hat, nicht zu beanstanden ist. Der…
Mit Beschluss vom 23. Juni 2026 (Az. 16 W 22/26) hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main geurteilt, dass ein Instagram-Post über einen Vorfall in einem Restaurant, bei dem ein Dackel angeblich Mäuseköder verzehrt hat, nicht zu beanstanden ist. Der Senat lehnte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ab. ## Hintergrund und Prozessverlauf ### Instagram-Post über eine Begebenheit im Gastraum Der Fall nahm seinen Ausgang in einem Instagram-Beitrag, in dem die Verfasserin schilderte, dass ihr Dackel im …
