Seit dem Inkrafttreten der reformierten Grundsteuer zum 1. Januar 2025 müssen Unternehmen ihre Immobilien auf Grundlage neu festgestellter Grundsteuerwerte und der von den Kommunen festgelegten Hebesätze bewerten. Die Reform verändert nicht nur die la…
Seit dem Inkrafttreten der reformierten Grundsteuer zum 1. Januar 2025 müssen Unternehmen ihre Immobilien auf Grundlage neu festgestellter Grundsteuerwerte und der von den Kommunen festgelegten Hebesätze bewerten. Die Reform verändert nicht nur die laufende steuerliche Belastung von Grundstücken und Gebäuden, sondern wirkt sich auch auf die Kostenplanung und das Rechnungswesen aus. Insbesondere bei Bauvorhaben gewinnt eine präzise buchhalterische Begleitung an Bedeutung, da Investitionskosten, Anschaffungs- und …
