Die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ist nur die Grundregel – Familienkonstellation, Güterstand, Immobilien und frühere Schenkungen können die Höhe erheblich verändern Berlin, 25. Juli 2026. Wer durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen…
Die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ist nur die Grundregel – Familienkonstellation, Güterstand, Immobilien und frühere Schenkungen können die Höhe erheblich verändern Berlin, 25. Juli 2026. Wer durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wird, geht nicht zwangsläufig leer aus. Kindern, Ehegatten und in bestimmten Fällen auch den Eltern des Verstorbenen kann ein gesetzlicher Pflichtteilsanspruch zustehen. Wie hoch dieser ausfällt, lässt sich jedoch nicht allein mit einer pauschalen Prozentangabe …
