Mit dem neuen Anwendungsschreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 26. Januar 2026 gelten aktualisierte Vorgaben für die steuerliche Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie anschaffungsnahen Herst…
Mit dem neuen Anwendungsschreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 26. Januar 2026 gelten aktualisierte Vorgaben für die steuerliche Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie anschaffungsnahen Herstellungskosten bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden. Das Schreiben ersetzt die bisherigen Verwaltungsanweisungen aus den Jahren 2003 und 2017 und ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Für Unternehmen mit Immobilienbestand steigen damit die …
