Knapp drei Jahre liegt das Urteil des Bundessozialgerichts zur Sozialversicherungspflicht von Poolärzten inzwischen zurück und viele niedergelassene Ärzte sind nach wie vor verunsichert, welcher Weg zu wählen ist, um die ärztlichen Bereitschaftsdiens…
Knapp drei Jahre liegt das Urteil des Bundessozialgerichts zur Sozialversicherungspflicht von Poolärzten inzwischen zurück und viele niedergelassene Ärzte sind nach wie vor verunsichert, welcher Weg zu wählen ist, um die ärztlichen Bereitschaftsdienste abgeben zu können. Die persönliche Stellvertretung “auf Namen und Rechnung” des zum Dienst eingeteilten niedergelassenen Arztes ist ein Weg, den die Bereitschaftsdienstordnungen der Kassenärztlichen Vereinigungen ausdrücklich vorsehen. Warum herrscht im …
