## Einordnung der Entscheidung Öffentliche Bewertungen in sozialen Netzwerken und auf Plattformen können für Unternehmen und verantwortliche Personen erhebliche Folgen haben. Kommt es dabei zu Tatsachenbehauptungen, die sich als unwahr erweisen, stel…
## Einordnung der Entscheidung Öffentliche Bewertungen in sozialen Netzwerken und auf Plattformen können für Unternehmen und verantwortliche Personen erhebliche Folgen haben. Kommt es dabei zu Tatsachenbehauptungen, die sich als unwahr erweisen, stellt sich regelmäßig die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Plattformbetreiber zur Herausgabe von Bestandsdaten des bewertenden Nutzers verpflichtet ist. Mit Beschluss vom 21.05.2026 (Az. 4 W 426) hat sich das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken mit einem …
