Der Entwurf des KRITIS‑Dachgesetzes vom 03. November 2025 definiert erstmals ein deutlich erweitertes Sicherheitsniveau für Betreiber kritischer Infrastrukturen. Das neue Regelwerk verlagert den Fokus weg von ausschliesslich technischen Vorgaben hin z…
Der Entwurf des KRITIS‑Dachgesetzes vom 03. November 2025 definiert erstmals ein deutlich erweitertes Sicherheitsniveau für Betreiber kritischer Infrastrukturen. Das neue Regelwerk verlagert den Fokus weg von ausschliesslich technischen Vorgaben hin zu einem strukturierten Umgang mit personellen Risiken. Künftig müssen Organisationen, die in sicherheitskritischen Bereichen tätig sind, nachweisen, dass Mitarbeitende, externe Dienstleister und Lieferanten systematisch überprüft sowie nachvollziehbar dokumentiert …
