background img

Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat bei der elektronischen Zeiterfassung?

10 Monaten ago written by
banner

Bei der Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems hat der Betriebsrat ein gesetzlich verankertes Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

Dieses Mitbestimmungsrecht greift immer dann, wenn technisch…

Bei der Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems hat der Betriebsrat ein gesetzlich verankertes Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Dieses Mitbestimmungsrecht greift immer dann, wenn technische Einrichtungen eingeführt oder angewendet werden, die dazu geeignet sind, Verhalten oder Leistung der Mitarbeitenden zu überwachen - was bei elektronischer Zeiterfassung grundsätzlich der Fall ist. Was bedeutet das in der Praxis? Der Betriebsrat muss frühzeitig …
banner

Comments are closed.