Die Verbandsabgabe kann vom insolventen und nicht mehr steuerrechtlich-gemeinnützigen Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow von den Pankower Kleingartenvereinen nicht eingefordert werden.
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Die Verbandsabgabe kann vom insolventen und nicht mehr steuerrechtlich-gemeinnützigen Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow von den Pankower Kleingartenvereinen nicht eingefordert werden. ------------------------------------------------------------------- Urteil des Amtsgerichts Pankow vom 13.1.25. Die Verbandsabgabe kann vom insolventen und nicht mehr steuerrechtlich-gemeinnützigen Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow von den Pankower Kleingartenvereinen nicht eingefordert werden. Während des …