Berg bei Starnberg, 5. November 2026. Die Gebühr für die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz, das sogenannte Gesundheitszeugnis, ist in Deutschland nicht einheitlich. Sie ergibt sich aus der Gebührenordnung des Landes oder der Satzung der Sta…
Berg bei Starnberg, 5. November 2026. Die Gebühr für die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz, das sogenannte Gesundheitszeugnis, ist in Deutschland nicht einheitlich. Sie ergibt sich aus der Gebührenordnung des Landes oder der Satzung der Stadt und dem gewählten Verfahren. Eine neue Übersicht auf das-gesundheitszeugnis.de/gesundheitszeugnis/ stellt die Gebühren, Verfahren und Online-Angebote von 93 Gesundheitsämtern mit Stand und Quelle zusammen: von 12,50 Euro für die digitale Belehrung in bayerischen …
