Deutschland, 2. November 2026. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 1. Oktober 2024 – VIII R 4/21 die Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei Gesellschaftsimmobilien präzisiert. Eine theoretische Zugriffsmöglichkeit des Gesellschaf…
Deutschland, 2. November 2026. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 1. Oktober 2024 – VIII R 4/21 die Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei Gesellschaftsimmobilien präzisiert. Eine theoretische Zugriffsmöglichkeit des Gesellschafters genügt für sich genommen nicht. Streit über eine Immobilie in Spanien Ausgangspunkt des Verfahrens war eine aus mehreren Gebäudeteilen bestehende Immobilie in Spanien. Zwei Gebäudeteile gehörten spanischen Kapitalgesellschaften, an denen ein Ehepaar jeweils zur …
