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BGH: Ruhendes Scheidungsverfahren und Ehegattenerbe

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Karlsruhe, 2. November 2026. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 13. Mai 2026 – IV ZB 7/25 entschieden, dass selbst ein seit 18 Jahren ruhendes Scheidungsverfahren den Ausschluss des gesetzlichen Ehegattenerbrechts nicht automatisch beendet….

Karlsruhe, 2. November 2026. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 13. Mai 2026 – IV ZB 7/25 entschieden, dass selbst ein seit 18 Jahren ruhendes Scheidungsverfahren den Ausschluss des gesetzlichen Ehegattenerbrechts nicht automatisch beendet. Maßgeblich bleibt, ob die Voraussetzungen des § 1933 Satz 1 BGB im Zeitpunkt des Erbfalls erfüllt sind. Scheidungsantrag blieb bis zum Erbfall rechtshängig Die spätere Ehefrau und der Erblasser hatten 1988 geheiratet. Im Oktober 2000 beantragte die Ehefrau die …
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