Deutschland, 30. Oktober 2026. Der Europäische Gerichtshof hat die Anforderungen an gesundheitsbezogene Werbung für Nahrungsergänzungsmittel konkretisiert. Auch Hinweise zur Einnahmehäufigkeit oder Verabreichungsform können den Vorgaben der Health-C…
Deutschland, 30. Oktober 2026. Der Europäische Gerichtshof hat die Anforderungen an gesundheitsbezogene Werbung für Nahrungsergänzungsmittel konkretisiert. Auch Hinweise zur Einnahmehäufigkeit oder Verabreichungsform können den Vorgaben der Health-Claims-Verordnung unterliegen. Gesundheitsbezug kann aus der Anwendung folgen Mit Urteil vom 17. September 2026 – C-721/24 entschied der EuGH, dass gesundheitsbezogene Angaben nicht auf Aussagen über Inhaltsstoffe oder die Zusammensetzung eines Produkts beschränkt sind. …
