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Neue Großkreditregeln nach Ende der Meldepflicht

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Köln, 30. Oktober 2026. Das Millionenkreditmeldewesen nach § 14 Kreditwesengesetz endet am 30. Dezember 2026. Ein Verordnungsentwurf der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht soll die verbleibenden Großkreditvorschriften neu ordnen und wei…

Köln, 30. Oktober 2026. Das Millionenkreditmeldewesen nach § 14 Kreditwesengesetz endet am 30. Dezember 2026. Ein Verordnungsentwurf der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht soll die verbleibenden Großkreditvorschriften neu ordnen und weitere Regelwerke von überholten Verweisen bereinigen. Millionenkreditmeldungen laufen Ende 2026 aus Die gesetzliche Grundlage für die Umstellung enthält das am 4. Februar 2026 beschlossene und am 9. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündete Standortfördergesetz. Die …
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