Das Landgericht Hamburg hat dem Bewertungsportal Trustpilot (Trustpilot A/S, Kopenhagen) im einstweiligen Verfügungsverfahren untersagt, eine anonyme Negativbewertung in Deutschland zu veröffentlichen. Trustpilot hatte auf die Beanstandung des betroff…
Das Landgericht Hamburg hat dem Bewertungsportal Trustpilot (Trustpilot A/S, Kopenhagen) im einstweiligen Verfügungsverfahren untersagt, eine anonyme Negativbewertung in Deutschland zu veröffentlichen. Trustpilot hatte auf die Beanstandung des betroffenen Unternehmens nur verzögert reagiert und sich eine erneute Veröffentlichung vorbehalten; dem Betroffenen waren nach eigenen Angaben bereits Umsätze und Kunden weggebrochen. Erwirkt wurde die Verfügung von der Rechtsanwaltsgesellschaft SterneAdvo (Rechtsanwalt Jan …
