Köln, 28. Oktober 2026. Der Bundesfinanzhof begrenzt die Möglichkeit, hohe nicht verrechenbare Verluste über eine abweichende Steuerfestsetzung auszugleichen. Parallel anhängige Verfahren könnten das Verhältnis zwischen Verlustverrechnung, Leistungs…
Köln, 28. Oktober 2026. Der Bundesfinanzhof begrenzt die Möglichkeit, hohe nicht verrechenbare Verluste über eine abweichende Steuerfestsetzung auszugleichen. Parallel anhängige Verfahren könnten das Verhältnis zwischen Verlustverrechnung, Leistungsfähigkeit und Existenzminimum weiter klären. Gesetzlich gewollte Belastung schließt Korrektur aus Der BFH hat mit Urteil vom 3. März 2026 – IX R 18/23 entschieden, dass die Einkommensteuer im betreffenden Fall nicht aus sachlichen Billigkeitsgründen herabzusetzen war. …
