Köln, 28. Oktober 2026 – Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die Zuständigkeit bei grenzüberschreitenden Immobilienkonflikten ehemaliger Ehegatten präzisiert. Eine nach der Scheidung verlangte Auseinandersetzung von Miteigentum kann zum eheli…
Köln, 28. Oktober 2026 – Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die Zuständigkeit bei grenzüberschreitenden Immobilienkonflikten ehemaliger Ehegatten präzisiert. Eine nach der Scheidung verlangte Auseinandersetzung von Miteigentum kann zum ehelichen Güterrecht gehören, obwohl die Ehe im Güterstand der Gütertrennung geführt wurde. Gemeinsame Immobilie trotz vereinbarter Gütertrennung Der Entscheidung lag ein Streit zwischen geschiedenen Ehegatten zugrunde, die während ihrer Ehe gemeinsam eine Immobilie in …
