Deutschland, 27. Oktober 2026. Ein ungewöhnlich genaues Gesprächsprotokoll kann zusammen mit weiteren Umständen den dringenden Verdacht einer heimlichen Tonaufnahme begründen. Das LAG Baden-Württemberg bestätigte deshalb die außerordentliche Kündigu…
Deutschland, 27. Oktober 2026. Ein ungewöhnlich genaues Gesprächsprotokoll kann zusammen mit weiteren Umständen den dringenden Verdacht einer heimlichen Tonaufnahme begründen. Das LAG Baden-Württemberg bestätigte deshalb die außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers. Detailliertes Protokoll weckt Verdacht Das LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 3. Juni 2026 – 21 Sa 63/25, befasste sich mit einem etwa einstündigen Personalgespräch, an dem der Arbeitnehmer und drei Vertreter des Arbeitgebers teilgenommen hatten. …
