Köln, 27. Oktober 2026. Die BaFin hat einen hinreichend begründeten Verdacht wegen eines möglicherweise prospektpflichtigen Aktienangebots veröffentlicht. Eine abschließende Feststellung zu einem Verstoß ist damit nicht verbunden. Verdacht betrifft…
Köln, 27. Oktober 2026. Die BaFin hat einen hinreichend begründeten Verdacht wegen eines möglicherweise prospektpflichtigen Aktienangebots veröffentlicht. Eine abschließende Feststellung zu einem Verstoß ist damit nicht verbunden. Verdacht betrifft öffentlich angebotenes Wertpapier Nach der Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 27. Oktober 2026 soll die Federli Informatik GmbH in Deutschland Namensaktien der Federli Informatik AG öffentlich anbieten, ohne zuvor einen erforderlichen …
