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Stellenanzeigen: „Junges Team“ birgt AGG-Risiken

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Köln, 27. Oktober 2026. Der Hinweis auf ein „junges Team“ in einer Stellenanzeige kann als Indiz für eine Benachteiligung wegen des Alters gewertet werden. Dennoch scheiterte ein Bewerber vor dem LAG Baden-Württemberg mit seiner Entschädigungsforder…

Köln, 27. Oktober 2026. Der Hinweis auf ein „junges Team“ in einer Stellenanzeige kann als Indiz für eine Benachteiligung wegen des Alters gewertet werden. Dennoch scheiterte ein Bewerber vor dem LAG Baden-Württemberg mit seiner Entschädigungsforderung, weil das Gericht sein Vorgehen als rechtsmissbräuchlich einstufte. Altersbezogene Formulierung kann Beweislast beeinflussen Das LAG Baden-Württemberg befasste sich in seiner Entscheidung vom 29. April 2026 – 4 SA 54/25 mit der Bewerbung eines 52 Jahre alten Mannes …
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