Neuwied, 26.10.2026. Wer ein Haus mit laufendem KfW-Kredit verkauft, muss diesen Förderkredit in aller Regel vollständig ablösen. Fällt der Verkauf in die Zinsbindung, berechnet die Bank, über die der KfW-Kredit läuft, eine Vorfälligkeitsentschädigung…
Neuwied, 26.10.2026. Wer ein Haus mit laufendem KfW-Kredit verkauft, muss diesen Förderkredit in aller Regel vollständig ablösen. Fällt der Verkauf in die Zinsbindung, berechnet die Bank, über die der KfW-Kredit läuft, eine Vorfälligkeitsentschädigung. FinanzPlusImmo aus Neuwied rät Verkäufern deshalb, beide Darlehen zu prüfen, bevor sie einem Kaufpreis zustimmen. Warum muss der KfW-Kredit beim Verkauf mit abgelöst werden? Käufer bestehen auf einem lastenfreien Grundbuch. Die Grundschuld, mit der die Hausbank ihr …
