Köln, 25. Oktober 2026 – Der Bundesgerichtshof hat mit Entscheidung vom 8. Juli 2025 – II ZR 165/23 – die Voraussetzungen einer Haftung früherer Geschäftsführer nach ihrem Ausscheiden weiter präzisiert. Im Mittelpunkt steht die Frage, wann Schäden von…
Köln, 25. Oktober 2026 – Der Bundesgerichtshof hat mit Entscheidung vom 8. Juli 2025 – II ZR 165/23 – die Voraussetzungen einer Haftung früherer Geschäftsführer nach ihrem Ausscheiden weiter präzisiert. Im Mittelpunkt steht die Frage, wann Schäden von Anlegern oder Gläubigern einem Verhalten während der Amtszeit noch zugerechnet werden können. Die Entscheidung betrifft Verfahren im Zusammenhang mit der Insolvenz eines Containervermittlers im Jahr 2018. Nach Presseberichten waren rund 54.000 Anleger betroffen; das …
