Köln, 25. Oktober 2026 – Mit dem Gesetz vom 22. Oktober 2026, BGBl. 2026 I Nr. 314, hat der Bundesgesetzgeber das Preisangabenrecht geändert. Verstöße gegen bestimmte nationale und europäische Vorgaben zu Preisangaben können künftig mit Geldbußen von …
Köln, 25. Oktober 2026 – Mit dem Gesetz vom 22. Oktober 2026, BGBl. 2026 I Nr. 314, hat der Bundesgesetzgeber das Preisangabenrecht geändert. Verstöße gegen bestimmte nationale und europäische Vorgaben zu Preisangaben können künftig mit Geldbußen von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Die Neuregelung betrifft insbesondere die bußgeldrechtliche Durchsetzung von Preisangabenpflichten. Sie knüpft an Vorgaben im Preisangabengesetz und an Art. 5 der Verordnung (EU) 2023/1804 über den Aufbau der Infrastruktur für …
