Köln, 25. Oktober 2026 – Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 24. März 2026 – VIII R 30/24 seine Linie zur Besteuerung unverzinslicher Kaufpreisraten geändert. Bei einer entgeltlichen Übertragung eines Wirtschaftsguts im Privatvermögen dürfen Fina…
Köln, 25. Oktober 2026 – Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 24. März 2026 – VIII R 30/24 seine Linie zur Besteuerung unverzinslicher Kaufpreisraten geändert. Bei einer entgeltlichen Übertragung eines Wirtschaftsguts im Privatvermögen dürfen Finanzbehörden grundsätzlich keine fiktiven Zinsen als Kapitalerträge ansetzen, wenn die Parteien eine unentgeltliche Stundung eindeutig vereinbart haben. Die Entscheidung betrifft einen Grundstücksverkauf innerhalb einer Familie und kann für private Vermögensübertragungen …
