Köln, 25. Oktober 2026. Der EuGH hat mit Urteil vom 16. April 2026 – C-549/23 die Auslegung der Verordnung (EU) 2015/751 zu Interbankenentgelten bei kartengebundenen Zahlungsvorgängen konkretisiert. Im Fokus steht, wann Zahlungen eines Drei-Parteien-K…
Köln, 25. Oktober 2026. Der EuGH hat mit Urteil vom 16. April 2026 – C-549/23 die Auslegung der Verordnung (EU) 2015/751 zu Interbankenentgelten bei kartengebundenen Zahlungsvorgängen konkretisiert. Im Fokus steht, wann Zahlungen eines Drei-Parteien-Kartenzahlverfahrens an einen Co-Branding-Partner als vergütungsähnliche Bestandteile in die Obergrenzen einzubeziehen sind. Die Entscheidung betrifft Co-Branding-Modelle im Kartenmarkt, bei denen eine Zahlungsmarke mit einer Nicht-Zahlungsmarke verbunden wird. Im …
