Bochum, 22. Oktober 2026. Zahlt ein Gewerbemieter die Miete nicht, stehen Vermieter schnell vor zwei Fragen: Dürfen sie fristlos kündigen, und wie bekommen sie die Räume zurück? Die gesetzliche Grundlage ist § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB. Danach liegt ein wi…
Bochum, 22. Oktober 2026. Zahlt ein Gewerbemieter die Miete nicht, stehen Vermieter schnell vor zwei Fragen: Dürfen sie fristlos kündigen, und wie bekommen sie die Räume zurück? Die gesetzliche Grundlage ist § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB. Danach liegt ein wichtiger Grund vor, wenn der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Miete oder einem nicht unerheblichen Teil der Miete in Verzug ist oder wenn sich über mehr als zwei Termine ein Rückstand in Höhe von zwei Monatsmieten aufgebaut hat. Eine vorherige Abmahnung …
