Köln, 2. Juli 2026. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in den verbundenen Rechtssachen C‑261/25 und C‑262/25 den möglichen Beginn der Verjährung von Rückforderungsansprüchen einer Bank nach nichtigen Verbraucherkreditverträgen präzisiert. Na…
Köln, 2. Juli 2026. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in den verbundenen Rechtssachen C‑261/25 und C‑262/25 den möglichen Beginn der Verjährung von Rückforderungsansprüchen einer Bank nach nichtigen Verbraucherkreditverträgen präzisiert. Nach der Entscheidung kann es unionsrechtlich zulässig sein, auf die erste Beanstandung des Verbrauchers gegenüber der Bank abzustellen. Im Mittelpunkt standen Darlehensverträge mit missbräuchlichen Klauseln, die nach nationalem Recht als nichtig angesehen wurden. …
