Bochum, 19. Oktober 2026. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am 24. September 2026 in der Rechtssache C-381/25 entschieden, dass ein Vertrag auch dann außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen sein kann, wenn der Unternehmer sein schriftliches…
Bochum, 19. Oktober 2026. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am 24. September 2026 in der Rechtssache C-381/25 entschieden, dass ein Vertrag auch dann außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen sein kann, wenn der Unternehmer sein schriftliches Angebot schon vorher übersandt hat und der Verbraucher es erst später in Anwesenheit des Unternehmers außerhalb dessen Geschäftsräume annimmt. Für Verbraucher bleibt damit das gesetzliche Widerrufsrecht in einer häufigen Konstellation bei größeren Handwerker-, Anlagen- …
