Neuwied, 17.10.2026. Hat eine Bank die Kreditwürdigkeit vor einer Baufinanzierung nicht ordnungsgemäß geprüft, stehen dem Kreditnehmer nach § 505d BGB eigene Rechte zu. Der Sollzins sinkt dann auf einen gesetzlich festgelegten Marktzins, und der Vertr…
Neuwied, 17.10.2026. Hat eine Bank die Kreditwürdigkeit vor einer Baufinanzierung nicht ordnungsgemäß geprüft, stehen dem Kreditnehmer nach § 505d BGB eigene Rechte zu. Der Sollzins sinkt dann auf einen gesetzlich festgelegten Marktzins, und der Vertrag lässt sich fristlos kündigen, ohne Vorfälligkeitsentschädigung. FinanzPlusImmo aus Neuwied erklärt, wann diese Rechte gelten und wann sie wegfallen. Welche Pflicht verletzt eine Bank, die fehlerhaft prüft? Vor jedem Immobiliar-Verbraucherdarlehen schreiben § 505a …
