Essen, 17. Oktober 2026 – Das Gericht der Europäischen Union hat die Anforderungen an die umsatzsteuerliche Behandlung innergemeinschaftlicher Dreiecksgeschäfte präzisiert. Nach dem Urteil vom 7. Oktober 2026 in der Rechtssache T-773/25 reicht eine er…
Essen, 17. Oktober 2026 – Das Gericht der Europäischen Union hat die Anforderungen an die umsatzsteuerliche Behandlung innergemeinschaftlicher Dreiecksgeschäfte präzisiert. Nach dem Urteil vom 7. Oktober 2026 in der Rechtssache T-773/25 reicht eine erst Jahre später ergänzte Rechnung mit dem Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ nicht aus, um die Vereinfachungsregelung nachträglich auszulösen. Die Entscheidung betrifft Unternehmen, die als Zwischenerwerber in grenzüberschreitenden Lieferketten …
