Hannover, 26. August 2026: Das Amtsgericht Hannover hat in einem rechtskräftigen Beschluss die Voraussetzungen für die Bestellung eines Restrukturierungsbeauftragten nach dem StaRUG weit ausgelegt. Die Entscheidung betrifft Fälle, in denen ein Restruk…
Hannover, 26. August 2026: Das Amtsgericht Hannover hat in einem rechtskräftigen Beschluss die Voraussetzungen für die Bestellung eines Restrukturierungsbeauftragten nach dem StaRUG weit ausgelegt. Die Entscheidung betrifft Fälle, in denen ein Restrukturierungsplan auch Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte von Verbrauchern erfassen kann. Nach dem Beschluss kann ein Restrukturierungsbeauftragter von Amts wegen zu bestellen sein, wenn Verbraucher oder kleine und mittlere Unternehmen durch die Planwirkungen geschützt …
