Neuwied, 16.10.2026. Eigentümer, die für eine energetische Sanierung Förderung beantragen wollen, dürfen den Handwerker vor der Förderzusage nur mit einem bedingten Vertrag beauftragen. Nach der Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen vom 17. August 2026…
Neuwied, 16.10.2026. Eigentümer, die für eine energetische Sanierung Förderung beantragen wollen, dürfen den Handwerker vor der Förderzusage nur mit einem bedingten Vertrag beauftragen. Nach der Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen vom 17. August 2026 gilt schon der unterschriebene Liefer- oder Leistungsvertrag als Beginn des Vorhabens. FinanzPlusImmo erklärt, welche Reihenfolge Antrag, Auftrag und Finanzierung brauchen. Was gilt nach der neuen Richtlinie als Vorhabenbeginn? Als Vorhabenbeginn wertet die …
