Die ePA ersetzt nicht die ärztliche Behandlungsakte. Bei einem Fehlerverdacht kommt es auf Übermittlungspflichten, medizinische Entscheidungen und die Folgen für den Patienten an. Ein auffälliger Laborwert wird nicht berücksichtigt, ein radiologisc…
Die ePA ersetzt nicht die ärztliche Behandlungsakte. Bei einem Fehlerverdacht kommt es auf Übermittlungspflichten, medizinische Entscheidungen und die Folgen für den Patienten an. Ein auffälliger Laborwert wird nicht berücksichtigt, ein radiologischer Befund erreicht den nachbehandelnden Arzt nicht, eine notwendige Untersuchung unterbleibt. Solche Informationslücken können gesundheitliche Folgen haben. Mit der elektronischen Patientenakte, kurz ePA , sollen medizinische Unterlagen über Praxis- und Klinikgrenzen …
