Frankfurt am Main, 12. Oktober 2026 – Der Bundesfinanzhof hat die steuerliche Behandlung von Vergütungen eines Insolvenzverwalters in einem Regelinsolvenzverfahren konkretisiert. Nach dem Urteil vom 25. Juni 2026 – III R 35/23 – kann ein Abzug als Bet…
Frankfurt am Main, 12. Oktober 2026 – Der Bundesfinanzhof hat die steuerliche Behandlung von Vergütungen eines Insolvenzverwalters in einem Regelinsolvenzverfahren konkretisiert. Nach dem Urteil vom 25. Juni 2026 – III R 35/23 – kann ein Abzug als Betriebsausgabe in Betracht kommen, soweit die Tätigkeit des Insolvenzverwalters auf die Erfüllung betrieblicher Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners gerichtet ist. Die Entscheidung wurde durch die Pressemitteilung Nr. 057/26 vom 8. Oktober 2026 amtlich bekannt …
